Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen die Psychotherapie in der Regel. Die psychotherapeutischen Sprechstunden (1-6 Sprechstunden à 25 Minuten) sowie die probatorischen Sitzungen (bis zu 4 probatorische Sitzungen à 50 Minuten) werden in jedem Fall übernommen.
Nach den probatorischen Sitzungen werden wir gemeinsam einen Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse stellen.
Sollten Sie in den letzten zwei Jahren bereits eine Psychotherapie gemacht haben, so muss mit der Krankenkasse geklärt werden, ob diese erneut die Kosten für die Psychotherapie übernimmt.
Sollten Sie sich bereits in psychotherapeutischer Behandlung befunden haben, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an.
Privat Versicherte
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für die Kostenübernahme von psychotherapeutischen Behandlungen sind sehr unterschiedlich. Bitte bringen Sie deshalb bereits vor dem Erstgespräch in Erfahrung, welche Leistungen Ihre private Krankenkasse übernimmt.
Die Abrechnung des Honorars erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe Berechtigte
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden zunächst in jedem Fall fünf probatorische Sitzungen übernommen.
Im Anschluss werden wir einen Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle stellen. Bei dessen Genehmigung sind weitere 40 Therapiesitzungen möglich. Die Therapie kann in begründeten Einzelfällen um 15 bis 35 Sitzungen verlängert werden.
Selbstzahler
Sie können die Kosten Ihrer Psychotherapie auch selbst tragen. Dadurch entfallen Anträge und andere Formalitäten. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die weiteren Angebote wie Beratung, Coaching etc. werden ebenfalls in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen selbst getragen werden.